Skip to main content

AGB für die Raumnutzung

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Raumnutzung im Zentrum für Gründung und Nachfolge 360° BASE der Sparkasse Mainfranken Würzburg, nachfolgend – Sparkasse – genannt.

  1. Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Überlassung von Räumlichkeiten des Zentrums für Gründung und Nachfolge 360° BASE der Sparkasse, Ingolstädter Hof 1, 97070 Würzburg, nachfolgend – 360° BASE -, genannt, sowie für alle damit zusammenhängenden Leistungen der Sparkasse.

  1. Zustandekommen des Nutzungsvertrages

Mit der Buchung gibt der Nutzer ein Angebot zum Abschluss eines Raumnutzungsvertrages ab und erkennt gleichzeitig diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

Die Buchung und damit das Angebot ist nur wirksam abgegeben, wenn sämtliche innerhalb der Buchungsmaske geforderten Angaben, wie insbesondere, Name, Adresse, E-Mailadresse, Raum, Nutzungszeit, ordnungsgemäß erfolgt sind.

Der Nutzungsvertrag kommt durch die Annahme dieses Angebots durch die Sparkasse zustande, die dadurch erfolgt, dass die Sparkasse den Antrag nach dessen Prüfung akzeptiert. Eine ausdrückliche Annahmeerklärung gegenüber dem Nutzer ist nicht erforderlich. Der Nutzer verzichtet insoweit auf den Zugang dieser Annahmeerklärung.

Sollte die Sparkasse den Abschluss eines Nutzungsvertrags ablehnen, wird sie dies dem Nutzer unverzüglich in Textform und in erster Linie über das vom Nutzer genannte E-Mail-Postfach mitteilen.

  1. Gegenstand der Nutzung und Leistungsumfang

Der Nutzungsvertrag umfasst für die Dauer der gebuchten Zeit die ausschließliche Nutzung des gebuchten Raums sowie die nicht ausschließliche Nutzung der öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten des 360° BASE, wie insbesondere Toiletten, Küche, Foyer, Flure.

Während der Nutzung ist der Nutzer berechtigt, das von der Sparkasse für diese Räumlichkeiten zur Verfügung gestellte WLAN zu nutzen. Hierzu erhält er vor Ort die Zugangsdaten mit Beginn seiner Nutzung.

Der Nutzer darf die in den gebuchten Räumlichkeiten vorhandene Technik, die Multifunktionswand und ausliegenden Verbrauchsmaterialien nutzen.

Der Nutzer sowie seine für diese Nutzung vorgesehenen Teilnehmenden sind berechtigt, das dort vorhandenen Geschirr und den Wasserspender zu nutzen.

Der Verzehr von anderen Getränken und Speisen sowie die Nutzung der vorhandenen Siebträgermaschine ist nur nach vorheriger Zustimmung der Sparkasse erlaubt.

  1. Nutzungszweck

Die Nutzung der Räumlichkeiten der 360° BASE ist nur Unternehmern gestattet. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die den Nutzungsvertrag innerhalb und für ihre gewerbliche, selbständige oder berufliche Tätigkeit abschließt.

Als Nutzungszweck ist nur die Durchführung einer unternehmerischen Veranstaltung zulässig, wie z.B. Weiterbildung, Seminare, Fortbildungen, Workshops, Tagungen, Coaching, Besprechungen, Büronutzung. Eine private Nutzung (z.B. private Geburtstagsfeier) oder eine Nutzung, die in einem politischen oder religiösen Zusammenhang steht, ist grundsätzlich nicht gestattet bzw. bedarf der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung der Sparkasse. Eine Nutzung, die gegen geltendes Recht, Sittengesetze, gegen Gesetze zum Schutz der Jugend verstößt oder in einem rassistischen oder pornographischen Zusammenhang steht, ist nicht erlaubt.

Der Nutzer ist alleiniger Veranstalter der jeweiligen Nutzung und trägt für dessen Inhalt die Verantwortung.

  1. Nutzungszeit und Umfang

Die Räumlichkeiten der 360° BASE können von Montag bis Freitag in der Zeit von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr gebucht werden. Dabei ist eine Buchung längstens für fünf aufeinanderfolgende Tage möglich.

Die Nutzung ist nur für die gebuchte Dauer möglich. Eine Verlängerung der Nutzungsdauer bedarf der vorherigen Absprache mit der Sparkasse. Die Überzeit wird nachberechnet.

Die Nutzung der gebuchten Räumlichkeiten ist durch deren Größe und damit auch durch eine maximale Personenanzahl beschränkt. Die maximal zulässige Personenzahl ergibt sich aus der einer jeden Buchung zugrunde liegenden Raumbeschreibung.

  1. Nutzungsentgelt

Das Nutzungsentgelt ist pauschaliert und von der Größe des gebuchten Raumes sowie der Dauer der gebuchten Zeit abhängig.

Das konkret geschuldete Nutzungsentgelt ergibt sich aus der Buchungsmaske und ist im Voraus mit Abgabe der Buchung gemäß Ziffer 2 zur Zahlung fällig. Die Zahlung ist durch den Nutzer während des Buchungsvorgangs mittels der dort als zulässig angegebenen Zahlvarianten vorzunehmen. Der Nutzer erhält nach Abschluss der Buchung automatisiert hierüber eine Rechnung per E-Mail.

Solange das Nutzungsentgelt nicht bei der Sparkasse eingegangen ist, ist eine Nutzung der gebuchten Räumlichkeiten ausgeschlossen.

Sofern die Sparkasse eine Buchung gemäß Ziffer 2 ablehnt, wird die zuvor automatisiert erstellte Rechnung storniert und dem Nutzer die von ihm zuvor vorgenommene Zahlung erstattet.

  1. Stornierung durch den Nutzer

Eine Stornierung durch den Nutzer bedarf der Textform und wird mit Zugang bei der Sparkasse wirksam.

Stornierungen, die bis spätestens 48 Stunden vor dem gebuchten Zeitraum bei der Sparkasse eingehen, sind kostenfrei möglich. In diesem Fall erhält der Nutzer das vorab gezahlte Nutzungsentgelt zurückerstattet.

Bei später eingehenden Stornierungen ist dagegen ein Bearbeitungsentgelt in Höhe des vorab geleisteten Nutzungsentgelt geschuldet, weshalb insoweit auch keine Rückerstattung erfolgt.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

  1. Kündigungsrecht der Sparkasse

Die Sparkasse hat jederzeit das Recht zur außerordentlichen Kündigung, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Dieser ist insbesondere gegeben, wenn mindestens einer der nachfolgend genannten Gründe vorliegt.

  • Die Nutzung verstößt gegen Ziffer 4 oder Ziffer 5 dieser Bedingungen
  • Höhere Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung) oder sonstige Umstände, die nicht im Machtbereich der Sparkasse liegen und eine Durchführung der Nutzung verhindern. In diesem Fall entfällt auch die Pflicht zur Zahlung eines Nutzungsentgelts.
  • Wenn der begründete Anlass besteht, dass durch die Nutzung ein reibungsloser Geschäftsbetrieb, die Ordnung und Sicherheit oder das Ansehen der Sparkasse gefährdet ist.
  1. Werbung

Werden Werbeträger ausgebracht, die 360° BASE als Veranstaltungsort benennen, muss aus diesen Werbeträgern klar hervorgehen, wer der Veranstalter ist und mit Kontaktdaten benannt sein. Für unsachgemäß verbreitete Werbung und daraus entstehende Beseitigungskosten oder Schadensersatzansprüche haftet allein der Nutzer.

Die Sparkasse ist berechtigt, Werbemittel vom Nutzer für Veranstaltungen in 360° BASE einzusehen und eine Verbreitung zu untersagen, wenn sie daraus eine Schädigung des Ansehens der Sparkasse annehmen muss.

  1. Haftung

Der Nutzer haftet für alle Personen- oder Sachschäden, die er oder seine Mitarbeitenden, sonstige Vertragspartner sowie Teilnehmende an der von ihm durchgeführten Nutzung verursachen. Insbesondere haftet der Nutzer für Schäden an den Räumlichkeiten der Sparkasse sowie an Einrichtungsgegenständen und der technischen Ausstattung der genutzten Räume, die durch unsachgemäßen Umgang entstanden sind.

Die Sparkasse stellt dem Nutzer die gebuchten Räumlichkeiten zum vereinbarten Zeitpunkt zur Verfügung. Die Räumlichkeiten inklusive Einrichtung und Ausstattung gelten als einwandfrei übernommen, sofern der Nutzer bei Übernahme keine Beanstandungen aufzeigt. Nachträgliche Beanstandungen berechtigen nicht zu einer Minderung des Nutzungsentgelts.

Im Rahmen der vom Nutzer durchgeführten Veranstaltung entstehende Gebühren oder Abgaben und die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und Pflichten obliegen allein dem Veranstalter. Bei Nichterfüllung stellt der Nutzer die Sparkasse von solchen Ansprüchen Dritter frei.

Für mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände des Nutzers oder Personen, die infolge diese Nutzungsvertrags die Räumlichkeiten von 360° BASE nutzen, übernimmt die Sparkasse keine Haftung.

  1. Schweigepflicht und Datenschutz

Die Parteien sind verpflichtet, über alle vertraulichen Informationen und Betriebsgeheimnisse des Vertragspartners, über die sie im Zusammenhang mit der nach Ziffer 1 vereinbarten Nutzung Kenntnis erhalten, Stillschweigen zu bewahren. Diese Pflicht erstreckt sich nicht auf Tatsachen, die offenkundig oder allgemein bekannt sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen. Sie gilt auch nicht, soweit sie in einem staatlichen Verfahren oder zur Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen aus dem Vertragsverhältnis offengelegt werden müssen.

Die Sparkasse weist daraufhin, dass sie die durch die Durchführung dieses Vertrags erhaltende Daten des Nutzers unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Insoweit verweist sie auf ihre Datenschutzhinweise.

  1. Schlussbestimmungen
  • Änderungen oder Ergänzungen des nach Ziffer 1 zustande gekommenen Vertrages oder dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform.
  • Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, Würzburg, sofern dem keine zwingenden gesetzlichen Regelungen entgegenstehen.
  • Es gilt deutsches Recht.
  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen tritt das geltende Recht.

AGB für die Teilnahme an Veranstaltungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an Veranstaltungen im Zentrum für Gründung und Nachfolge 360° BASE der Sparkasse Mainfranken Würzburg, nachfolgend – Sparkasse – genannt.

  1. Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Teilnahme an Veranstaltungen im Zentrum für Gründung und Nachfolge 360° BASE der Sparkasse, Ingolstädter Hof 1, 97070 Würzburg, nachfolgend – 360° BASE – genannt, sowie für alle damit zusammenhängenden Leistungen der Sparkasse.

  1. Vertragsabschluss

Mit der Buchung gibt der Teilnehmende ein Angebot zum Abschluss eines Vertrags über die Teilnahme an einer von 360° BASE angebotenen Veranstaltung ab und erkennt gleichzeitig diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

Die Buchung und damit das Angebot ist nur wirksam abgegeben, wenn sämtliche innerhalb der Buchungsmaske geforderten Angaben, wie insbesondere, Name, Adresse, E-Mailadresse, zu buchende Veranstaltung, ordnungsgemäß erfolgt sind.

Der Vertrag kommt durch die Annahme dieses Angebots durch die Sparkasse zustande, die dadurch erfolgt, dass die Sparkasse den Antrag nach dessen Prüfung akzeptiert. Eine ausdrückliche Annahmeerklärung gegenüber dem Teilnehmenden ist nicht erforderlich. Der Teilnehmende verzichtet insoweit auf den Zugang dieser Annahmeerklärung. Sollte die Sparkasse den Abschluss eines Vertrags ablehnen, z.B. weil die Veranstaltung schon überbucht ist, wird sie dies dem Teilnehmenden unverzüglich in Textform und in erster Linie über das vom Teilnehmenden genannte E-Mail-Postfach mitteilen.

  1. Teilnahmeentgelt

Das konkret geschuldete Teilnahmeentgelt ergibt sich aus der Buchungsmaske und ist im Voraus mit Abgabe der Buchung gemäß Ziffer 2 zur Zahlung fällig. Die Zahlung ist durch den Teilnehmenden während des Buchungsvorgangs mittels der dort als zulässig angegebenen Zahlvarianten vorzunehmen.

Sofern die Sparkasse eine Buchung gemäß Ziffer 2 ablehnt, wird sie dem Teilnehmenden das zuvor von ihm geleistete Teilnahmeentgelt erstatten.

  1. Stornierung durch den Teilnehmenden

Eine Stornierung durch den Teilnehmende bedarf der Textform und wird mit Zugang bei der Sparkasse wirksam.

Stornierungen, die bis spätestens 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn bei der Sparkasse eingehen, sind kostenfrei möglich. In diesem Fall erhält der Teilnehmende das vorab gezahlte Nutzungsentgelt zurückerstattet.

Bei später eingehenden Stornierungen ist dagegen ein Bearbeitungsentgelt in Höhe des geleisteten Teilnahmeentgelts geschuldet, weshalb insoweit auch keine Rückerstattung erfolgt.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

  1. Kündigungsrecht der Sparkasse

Die Sparkasse hat jederzeit das Recht zur außerordentlichen Kündigung, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Dieser ist insbesondere gegeben, wenn mindestens einer der nachfolgend genannten Gründe vorliegt.

  • Höhere Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung) oder sonstige nicht von der Sparkasse zu vertretenden Umständen, die eine Durchführung der Veranstaltung unmöglich oder unzumutbar machen, wie z.B. der Ausfall der vorgesehenen Referentin oder des vorgesehenen Referenten,
  • Die Veranstaltungen wurde seitens des Teilnehmenden unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen gebucht,
  • Die Veranstaltung ist überbucht,
  • Es gibt begründeten Anlass zu der Annahme, dass durch die gebuchte Veranstaltung der reibungslose Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder der gute Ruf der Sparkasse beeinträchtigt werden kann.
  1. Haftung

Der Teilnehmende haftet für Verluste oder Beschädigungen, die durch ihn verursacht werden.

Dem Teilnehmenden ist nicht gestattet, Dekorationsmaterial, Seminarunterlagen oder sonstige Gegenstände an Wänden, Türen oder Fenstern zu befestigen.

Die Sparkasse haftet für ihre Verpflichtungen aus diesem Vertrag. Diese Haftung ist auf Leistungsmängel beschränkt, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Ansprüche des Teilnehmenden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Sollten Störungen und Mängel an den Leistungen der Sparkasse auftreten, wird die Sparkasse nach Kenntnis bemüht sein, diese zu beheben. Der Teilnehmende ist verpflichtet, rechtzeitig darauf hinzuweisen und das Zumutbare beizutragen und den Schaden gering zu halten.

Die Sparkasse übernimmt keine Haftung für Verlust oder Schäden an mitgebrachten Gegenständen des Teilnehmenden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Sparkasse.

  1. Schweigepflicht und Datenschutz

Die Parteien sind verpflichtet, über alle vertraulichen Informationen und Betriebsgeheimnisse des Vertragspartners, über die sie im Zusammenhang mit der nach Ziffer 1 gebuchten Veranstaltung Kenntnis erhalten, Stillschweigen zu bewahren. Diese Pflicht erstreckt sich nicht auf Tatsachen, die offenkundig oder allgemein bekannt sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen. Sie gilt auch nicht, soweit sie in einem staatlichen Verfahren oder zur Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen aus dem Vertragsverhältnis offengelegt werden müssen.

Die Sparkasse weist daraufhin, dass sie die durch die Durchführung dieses Vertrags erhaltende Daten des Teilnehmenden unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Insoweit verweist sie auf ihre Datenschutzhinweise.

  1. Schlussbestimmungen

(1) Änderungen oder Ergänzungen des nach Ziffer 1 zustande gekommenen Vertrages oder dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform.

(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, Würzburg, sofern dem keine zwingenden gesetzlichen Regelungen entgegenstehen.

(3) Es gilt deutsches Recht.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen tritt das geltende Recht.